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| 09.02.2010, 17:30 Uhr, IHK Saarland, Franz-Josef-Röder-Straße 9, 66119 Saarbrücken |
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Elektronische Daten ersetzen mittlerweile in vielen Bereichen die üblichen Aktenschränke. Jedoch werden diese ?elektronischen Aktenschränke? sehr oft bei der Archivierung nicht oder nur unzureichend berücksichtigt. Diese Nachlässigkeit kann empfindliche Folgen nach sich ziehen, denn es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Aufbewahrung, die sämtliche geschäftskritischen Dokumente betrifft.
Die gemeinsame Veranstaltung des Kompetenzzentrums für elektronischen Geschäftsverkehr KEG Saar, des Software Forum Saar (SFS) und der Bundesvereinigung Logistik (BVL) möchte unter dem Motto ?Mythen und Wahrheiten? aufklären, was Unternehmen zwingend im Zusammenhang mit der elektronischen Archivierung beachten müssen und wie moderne IT-Lösungen den Archivierungsprozess unterstützen.
Im Mittelpunkt der Vorträge steht die Beantwortung folgender Fragen: Welche Rechtsgrundlagen bestehen für eine Archivierung? Was fordert die elektronische Archivierung z. B. im Hinblick auf Originaldokumente, Datenträger zur Archivierung, Schutz- und Nachweis der unveränderten Aufbewahrung, elektronische Rechnungen, Archivierung von E-Mails? Welche Techniken und Verfahren halten den Anforderungen der GOBS stand? Was akzeptiert die Finanzbehörde?
Anhand von Praxisbeispielen wird erläutert, wie Unternehmen die rechtskonforme Archivierung in der Praxis umsetzen. Ab 17:30 Uhr können sich die Teilnehmer an Infoständen der Firmen 1.A Connect GmbH, META-LEVEL Software AG und ZWF GmbH über IT-Lösungen im Bereich Archivierung und Wissensmanagement informieren. Die Veranstaltung ist für die Teilnehmer kostenfrei. Anmeldungen können bis zum 5. Februar 2010 erfolgen
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